Die ESBK und die Verwaltungsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden unterstützen sich gegenseitig und geben einander auf Ersuchen die Informationen, einschliesslich besonders schützenswerter Daten, bekannt, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Die ESBK und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Soweit erforderlich und möglich koordinieren sie ihre Untersuchungen.
Erhält die ESBK Kenntnis von Verbrechen und Vergehen nach dem Strafgesetzbuch1(StGB), so benachrichtigt sie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Erhält sie Kenntnis von Verletzungen dieses Gesetzes, für deren Verfolgung sie nicht zuständig ist, so benachrichtigt sie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sowie die interkantonale Behörde.