Die interkantonale Behörde und die Verwaltungsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden unterstützen sich gegenseitig und geben einander auf Ersuchen die Informationen, einschliesslich besonders schützenswerter Daten, bekannt, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Die interkantonale Behörde und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden leisten sich gegenseitig Amtshilfe.
Erhält die interkantonale Behörde Kenntnis von Verbrechen und Vergehen nach dem StGB1oder von Widerhandlungen nach diesem Gesetz, so benachrichtigt sie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.