Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben kann die interkantonale Behörde Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Daten über die Gesundheit, über Massnahmen der sozialen Hilfe, über verwaltungs- oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen, sowie Daten, die eine Beurteilung der Tätigkeit von Veranstalterinnen illegaler Geldspielangebote erlauben, bearbeiten.
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