Das Koordinationsorgan hat neben der Erfüllung der anderen Aufgaben, die ihm das Gesetz überträgt, folgende Aufgaben:
1. eine kohärente und wirksame Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen im Bereich der Prävention vor exzessivem Geldspiel,
2. eine gute Koordination der Vollzugsbehörden dieses Gesetzes im Bereich der Erteilung von Spielbewilligungen und im Bereich der Bekämpfung der illegalen Geldspiele.
c. Es erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und veröffentlicht ihn.
d. Es arbeitet soweit nötig mit in- und ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen.
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