Die Bewilligung für ein Grossspiel kann erteilt werden, wenn:
das Spiel auf sichere und transparente Weise durchgeführt werden kann;
die Veranstalterin angemessene Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel vorsieht;
die Veranstalterin die Reingewinne für gemeinnützige Zwecke verwendet, es sei denn, es handelt sich beim Grossspiel um ein Geschicklichkeitsspiel.
Sportwetten dürfen nicht auf Sportereignisse angeboten werden, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen.
Der Bundesrat bestimmt, inwieweit die interkantonale Behörde der Veranstalterin von Grossspielen erlauben kann, mit Grossspielveranstalterinnen im Inland und im Ausland zusammenzuarbeiten.
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