Im Gesuch um Erteilung der Bewilligung macht die Veranstalterin von Grossspielen Angaben über:
- Konzeption und Durchführung in spieltechnischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht;
- die Massnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel und zur sicheren und transparenten Spieldurchführung.