Im Gesuch um Erteilung der Bewilligung macht die Veranstalterin der kantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde für jedes Kleinspiel Angaben über die Konzeption und Durchführung in spieltechnischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht.
Mit einem Gesuch kann die Bewilligung für mehrere Veranstaltungen beantragt werden. Diese müssen am gleichen Ort während einer Zeitspanne von maximal sechs Monaten stattfinden.
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