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Kommentare: Art. 36 | Omnilex
Law
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Art. 36
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Art. 36
935.51
BGS
Federal Act
01.01.2019
Originalquelle
Für die Erteilung der Bewilligung für ein kleines Pokerturnier müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt; diese spielen gegeneinander.
Das Startgeld ist tief und steht in einem angemessenen Verhältnis zur Turnierdauer.
Die Summe der Spielgewinne entspricht der Summe der Startgelder.
Das Spiel wird in einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit gespielt.
Die Spielregeln und die Informationen zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor exzessivem Geldspiel werden aufgelegt.
Von den Spielerinnen und Spielern kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden.
Der Bundesrat legt weitere Bewilligungsvoraussetzungen fest. Er bestimmt insbesondere:
das maximale Startgeld;
die maximale Summe der Startgelder;
die maximale Anzahl Turniere pro Tag und Veranstaltungsort;
die minimale Teilnehmerzahl;
die minimale Turnierdauer.
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