Eine Veranstalterin von Grossspielen darf sich nicht an Sportorganisationen wirtschaftlich beteiligen, die an Sportwettkämpfen teilnehmen, auf die sie selbst Sportwetten anbietet.
Sie darf mit Sportlerinnen und Sportlern oder Sportorganisationen, die an Sportwettkämpfen teilnehmen, auf die sie selbst Sportwetten anbietet, keine Sponsoring- oder andere Zusammenarbeitsverträge eingehen.
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