Bei online durchgeführten Spielen kann die Vertragspartei bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage einer Selbstdeklaration identifiziert werden.
Die Vertragspartei muss nach Artikel 3 Absatz 1 GwG1identifiziert werden, wenn die monatlichen Einsätze oder die einzelnen oder in einem Monat zusammengerechneten Gewinne einen erheblichen Wert erreichen.
Die ESBK legt fest, welche Werte im Bereich der Spielbankenspiele als erheblich gelten, und passt sie bei Bedarf an.
Das EJPD legt fest, welche Werte im Bereich der Grossspiele als erheblich gelten, und passt sie bei Bedarf an.