Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen dürfen keine Inhaberchecks annehmen oder ausstellen.
Sie dürfen auf ihren Namen ausgestellte Checks annehmen. Sie müssen sich bei der Annahme über die Identität der Person vergewissern, die den Check ausstellt, und den Vorgang registrieren.
Sie können den Spielerinnen und Spielern die Gewinne in Form eines Depots zur Verfügung halten. Sie dürfen die Depotguthaben nicht verzinsen.
Im Online-Bereich ist die Führung eines persönlichen Spielerkontos zulässig. Kontoguthaben werden nicht verzinst. Der Bundesrat kann festlegen, welchen Betrag das Spielerkonto maximal enthalten darf.
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