If the measures contained in Articles 7–27 prove insufficient to maintain the water quality requirements (Art. 9 para. 1) for a specific body of water, the cantons shall ensure that additional measures shall be applied to the body of water itself.
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Seeinterne Massnahmen sind subsidiär zu den landwirtschaftlichen Massnahmen. Sie bekämpfen nach den zitierten Entscheiden vornehmlich die Folgen (z. B. durch künstliche Belüftung) und greifen nicht direkt die Ursachen der hohen Phosphoreinträge an. Daher stellen sie keine gleichwertige Alternative bzw. kein geeignetes, milderes Mittel zu den landwirtschaftlichen Massnahmen dar (vgl. Art. 28 GSchG).
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
“Wie bereits ausgeführt, haben die bisherigen Massnahmen nicht ausgereicht, um zu bewirken, dass die drei Mittellandseen die bundesrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Wasserqualität (konstant) erfüllen (vgl. dazu und zum Folgenden E. 5.2.7.3 f. hiervor). Weshalb die bisherigen Massnahmen daher in Zukunft erfolgsversprechend und damit geeignet sein sollten, ist nicht ersichtlich. Fakt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser unter Geltung der bisherigen Massnahmen sogar trotz künstlicher Belüftung in allen drei Seen nicht eingehalten werden konnten. Die Massnahmen in der Landwirtschaft knüpfen sodann an die Ursache für die zu hohen Phosphoreinträge in die Seen an. Mit der Seebelüftung werden hingegen (lediglich) die Folgen bzw. Symptome der zu hohen Phosphoreinträge bekämpft. Sie stellt daher keine wirkliche Alternative und damit kein geeignetes, aber milderes Mittel zu den Massnahmen in der Landwirtschaft dar. Die seeinternen Massnahmen sind denn auch subsidiär zu den Massnahmen in der Landwirtschaft (vgl. Art. 28 GSchG). Weiter bringen die Antragsteller vor, dass gezielt auf die überversorgten Böden ausgerichtete Massnahmen in räumlicher Hinsicht milder wären. Bereits heute könne anhand von Bodenproben nach "Pmax" gedüngt werden. Gestützt auf diese Praxis hätten auf freiwilliger Basis bereits sehr gute Werte in den Mittellandseen erreicht werden können. Der Antragsgegner wendet dagegen ein, die Prüfung dieses von den Antragstellern vorgeschlagenen Ansatzes sei gerade das Ziel des Forschungsprojekts der Agroscope gewesen. Da aber die meisten Böden im Zuströmbereich stark mit Phosphor überversorgt seien, mache eine parzellenscharfe Festlegung keinen Sinn. Die Forscher von Agroscope kamen in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 2019 zur Evaluation der stark zur Phosphor-Belastung des Baldeggersees beitragenden Flächen zum Schluss, dass sich die ursprüngliche Idee des Konzepts der beitragenden Flächen, dass nur wenige Flächen (z.B. 20 %) massgeblich zur P-Belastung beitragen und die P-Fracht mit gezielten Massnahmen auf diesen Flächen markant reduziert werden könne, für das Einzugsgebiet des Baldeggersees nicht bestätigt habe.”
Nach Auffassung der in der zitierten Rechtssache beteiligten Parteien dient Art. 28 GSchG nicht als Rechtsgrundlage für die PhV; die Erwähnung von Art. 28 GSchG im Ingress der PhV ist demnach als unrichtig anzusehen.
“der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) als gesetzliche Grundlage für den neuen § 3 Abs. 1 PhV und Art. 14 Abs. 6 GSchG als solche für § 3dbis PhV herangezogen werden kann, wie der Antragsgegner vorbringt. Schliesslich herrscht sodann Einigkeit zwischen den Parteien darüber, dass Art. 28 GSchG, welcher das Anordnen von zusätzlichen Massnahmen am Gewässer selbst (und somit nicht in dessen Einzugsgebiet) regelt, nicht als Grundlage für die PhV dient und die Erwähnung von Art. 28 GSchG im Ingress der PhV dementsprechend falsch ist.”
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