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Art. 65a

832.10KVGFederal Act01.01.1996Originalquelle

Die Kantone gewähren folgenden Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, in Norwegen oder im Vereinigten Königreich wohnen, Prämienverbilligungen:

  1. den Grenzgängern und Grenzgängerinnen sowie deren Familienangehörigen;
  2. den Familienangehörigen von Kurzaufenthaltern und ‑aufenthalterinnen, von Aufenthaltern und Aufenthalterinnen und von Niedergelassenen;
  3. den Bezügern und Bezügerinnen einer Leistung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung sowie deren Familienangehörigen.

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