Das BAV erteilt die Netzzugangsbewilligung, wenn das Unternehmen:
über eine genügende Organisation und über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten;
finanziell leistungsfähig ist und über einen genügenden Versicherungsschutz verfügt;
die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen erfüllt;
die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Arbeitsbedingungen der Branche einhält;
seinen Sitz in der Schweiz hat.
Die Netzzugangsbewilligung wird für höchstens zehn Jahre erteilt. Sie kann erneuert werden.
Besteht mit anderen Staaten eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung, so gelten die von diesen Staaten erteilten Genehmigungen auch in der Schweiz.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.