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Kommentare: Art. 9m | Omnilex
Law
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Art. 9m
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Art. 9n
Art. 9m
742.101
EBG
Federal Act
01.07.1958
Originalquelle
Die Trassenvergabestelle betreibt ein Personalinformationssystem für die Personaladministration.
Im Personalinformationssystem können die folgenden besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden:
Angaben zur gesundheitlichen Situation in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit;
Angaben zu Leistungen und Potenzial sowie zur persönlichen und beruflichen Entwicklung;
erforderliche Daten im Rahmen der Mitwirkung beim Vollzug des Sozialversicherungsrechts;
Verfahrensakten und Entscheide von Behörden in Verbindung mit der Arbeit.
Der Verwaltungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
die Organisation und den Betrieb des Personalinformationssystems;
die Bearbeitung der Daten, insbesondere die Beschaffung, Aufbewahrung, Bekanntgabe und Vernichtung;
die Berechtigungen zur Datenbearbeitung;
die Datenkataloge;
die Datensicherheit und den Datenschutz.
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