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Art. 58c

832.102KVVFederal Council Ordinance01.01.1996Originalquelle

Die Planung erfolgt:

  1. für die Versorgung der versicherten Personen in Spitälern zur Behandlung von akutsomatischen Krankheiten sowie in Geburtshäusern leistungsorientiert;
  2. für die Versorgung der versicherten Personen in Spitälern zur rehabilitativen und zur psychiatrischen Behandlung leistungsorientiert oder kapazitätsbezogen;
  3. für die Versorgung der versicherten Personen in Pflegeheimen kapazitätsbezogen.

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