832.102KVVFederal Council Ordinance01.01.1996Originalquelle
Die Planung erfolgt:
für die Versorgung der versicherten Personen in Spitälern zur Behandlung von akutsomatischen Krankheiten sowie in Geburtshäusern leistungsorientiert;
für die Versorgung der versicherten Personen in Spitälern zur rehabilitativen und zur psychiatrischen Behandlung leistungsorientiert oder kapazitätsbezogen;
für die Versorgung der versicherten Personen in Pflegeheimen kapazitätsbezogen.
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