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Art. 69a

832.102KVVFederal Council Ordinance01.01.1996Originalquelle
  1. Für komplexe Gesuche kann vor der Gesuchseinreichung beim BAG eine Vorabklärung beantragt werden. Die Vorabklärung dient der Klärung grundsätzlicher Fragen und führt zu einer unverbindlichen Einschätzung des BAG zum beabsichtigten Gesuch.
  2. Nach einer weiteren Vorabklärung unter Beizug der Swissmedic kann das Gesuch bereits vor dem Vorbescheid der Swissmedic beim BAG eingereicht werden (vorzeitige Gesuchseinreichung).
  3. Das EDI legt fest:
    1. für welche Gesuche eine Vorabklärung beantragt werden kann;
    2. unter welchen Voraussetzungen das Gespräch im Rahmen der Vorabklärung stattfindet;
    3. unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Gesuchseinreichung möglich ist.

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