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Art. 77l

832.102KVVFederal Council Ordinance01.01.1996Originalquelle
  1. Das Gesuch um Bewilligung eines Pilotprojekts ist beim BAG einzureichen. Es kann namentlich von einem oder mehreren Kantonen, einem oder mehreren Leistungserbringern, einem oder mehreren Versicherern oder einer oder mehreren Patientenorganisationen eingereicht werden.
  2. Es muss mindestens umfassen:
    1. Name oder Bezeichnung der Gesuchsteller;
    2. ausführliche Beschreibung des Pilotprojekts, der geplanten Massnahmen, der angestrebten Ziele, der erwarteten Wirkung und der Auswirkungen namentlich auf Kantone, Versicherer, Leistungserbringer und Versicherte;
    3. Bestimmungen des KVG und dieser Verordnung, von denen abgewichen werden soll, und die an ihrer Stelle anwendbare Regelung;
    4. Kriterien für die Teilnahme am Pilotprojekt einschliesslich der Frist, innerhalb derer der Widerruf der Zustimmung zur Teilnahme wirksam wird;
    5. Evaluationskonzept mit Angaben zu den regelmässigen Evaluationen und zur Schlussevaluation;
    6. Finanzierungskonzept für das Pilotprojekt und die Evaluationen;
    7. Zeitplan für die Durchführung des Pilotprojekts und der Evaluationen.

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