Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 ATSG1Beschwerden gegen Einspracheentscheide über:
- die Zuständigkeit der Suva zur Versicherung der Arbeitnehmer eines Betriebes;
- die Zuteilung der Betriebe und der Versicherten zu den Klassen und Stufen der Prämientarife;
- Anordnungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten.