Die Abfindung für die Witwe oder die geschiedene Ehefrau entspricht:
- wenn die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat, dem einfachen,
- wenn die Ehe mindestens ein Jahr, aber weniger als fünf Jahre gedauert hat, dem dreifachen,
- wenn die Ehe mehr als fünf Jahre gedauert hat, dem fünffachen Jahresbetrag der Rente.