Die Grundsätze der Stiftung Pro Senectute, der Vereinigung Pro Infirmis und der Stiftung Pro Juventute müssen Bestimmungen enthalten über:1
- 2 die Verteilung der Beiträge an die Organe in den einzelnen Kantonen;
- die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen;
- die Grundsätze, nach welchen die Leistungen im Einzelfalle zu bemessen sind;
- die Einreichung und Behandlung der Gesuche;
- die Auszahlung der Leistungen;
- die Kontrollstellen und die Kontrolle über die richtige Verwendung der Mittel;
- die Rückerstattung zu Unrecht bezogener Leistungen;
- 3 die Befugnis des Zentralorgans, den Organen in den Kantonen Weisungen über den Vollzug der Leitsätze im Allgemeinen und im Einzelfall zu erteilen.