Die Suva kann die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen.
Die Unterstützung wird ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen im Sinne von Artikel 63 Absatz 5 Buchstabe f finanziert, die sich aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten ergeben.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.