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Nella misura in cui il diritto cantonale lo preveÞ, la cittadinanza comunale può costituire una fase preliminare per il rilascio dell'autorizzazione alla naturalizzazione da parte del Segretariato di Stato della migrazione (cfr. art. 13 cpv. 2 LCit). L'ottenimento della cittadinanza comunale può inoltre essere valutato come prova di prestazioni di integrazione straordinarie.
“Der vorinstanzlichen Einschätzung kann nicht gefolgt werden. Eine Schweizer Gemeinde erklärte sich bereit, dem Beschwerdefüher das kommunale Bürgerrecht zu verleihen und erachtete somit die Einbürgerungsvoraussetzungen als erfüllt. Das Gemeindebürgerrecht bildet ein Element des dreifachen Bürgerrechts (vgl. Art. 37 Abs. 1 BV und Art. 8 des Bürgerrechtsgesetzes vom 20. Juni 2014 [BüG; SR 141.0]). Es stellt, sofern vom kantonalen Recht vorgesehen, eine Vorstufe für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) dar (vgl. Art. 13 Abs. 2 BüG; Handbuch Bürgerrecht des SEM für Gesuche ab 1. Januar 2018, Kapitel 3, S. 5 und 70). Der Beschwerdeführer hat durch die - wenn auch mit Blick auf Art. 14 Abs. 3 BüG nicht rechtskräftige - Erlangung eines Gemeindebürgerrechts einen wichtigen Schritt zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts absolviert (vgl. Beschluss der Bürgerrechtskommission der Stadt V.________ vom 22. Oktober 2019, act. 78/22; § 20 des Gesetzes über das Bürgerrecht des Kantons Zürich vom 6. Juni 1926 in der bis am 30. Juni 2023 geltenden Fassung; LS 141.1), was von ausserordentlichen Integrationsleistungen zeugt. Da er zwar noch nicht Schweizer, aber zumindest nach deren Beschluss Bürger einer Schweizer Gemeinde ist, hätte die Vorinstanz korrekterweise einen schweren persönlichen Härtefall nach Art.”
L'istituto di previdenza può prevedere come regola l'erogazione sotto forma di rendita; la prestazione in capitale deve essere richiesta per iscritto e nei termini.
“Mit dieser Regelung hat die Beklagte von dem ihr im Rahmen von Art. 37 Abs. 4 BVG (vgl. hiervor E. 1) eingeräumten Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht und ihren Versicherten ein Wahlrecht zwischen Renten- und Kapitalbezug gewährt, wobei ein Rentenbezug als Regelfall gilt und der Kapitalbezug in konkretem Umfang schriftlich und innert Frist verlangt werden muss.”
Cost. art. 37 n. 3 Secondo la giurisprudenza la cittadinanza comunale, cantonale e quella svizzera costituiscono un'unità indivisibile; l'acquisizione della cittadinanza svizzera è necessariamente collegata all'acquisizione della cittadinanza cantonale e di quella comunale.
“Alle Schweizerinnen und Schweizer gehören als Bürger drei Gemeinwesen an. Sie haben ein Gemeindebürgerrecht, ein Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht. Diese drei Bürgerrechte bilden eine untrennbare Einheit (Art. 37 Abs. 1 BV). Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist notwendigerweise mit dem Erwerb eines Kantons- und eines Gemeindebürgerrechts verknüpft (Art. 12 Abs. 1 aBüG).”
Cost. art. 37 n. 2 Per l'acquisizione della cittadinanza è necessario un procedimento in tre fasi: il conferimento della cittadinanza comunale, della cittadinanza cantonale e l'autorizzazione federale di naturalizzazione. A ciascuno di questi livelli devono essere soddisfatti sia i requisiti formali sia quelli sostanziali.
“Schweizerin oder Schweizer ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht des Kantons besitzt (Art. 37 Abs. 1 BV). Hinsichtlich Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern sind die Kompetenzen zur Rechtsetzung und Rechtsanwendung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt (vgl. Art. 38 BV). Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Voraussetzung zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts ist die Erteilung des Gemeindebürgerrechts, des Kantonsbürgerrechts sowie der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. Dabei müssen auf jeder Ebene sowohl formelle als auch materielle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Nach Art. 38 Abs. 2 BV erlässt der Bund Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Für die ordentliche Einbürgerung verlangt das Bundesrecht in formeller Hinsicht zum einen, dass die bewerbende Person bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung besitzt; zum andern, dass sie einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren in der Schweiz nachweist, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs (Art.”
Cost. art. 37 n. 1 Gli arretrati delle rendite AVS possono essere, ai fini fiscali, considerati prestazioni ricorrenti (e non come prestazione in capitale).
“Strittig ist, ob Nachzahlung der AHV-Rente als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen oder Kapitalleistung aus Vorsorge zu besteuern ist. Ersteres ist zu bejahen. Normen Bund Art. 21 AHVG Art. 37 BVG Art. 22 DBG Rechtsprechung Bund 2C_285/2020 2C_158/2013 2C_1179/2012 Normen Kanton Art. 70 GSOG Art. 15 VRPG Rechtsprechung Kanton VGE 100 Normen Bund/Kanton Art. 9 BStV Art. 9 BStV Art. 43 StG”
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