der Bundesbeschluss vom 8. Oktober 19761über die Einführung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung (Übergangsordnung);
das Bundesgesetz vom 22. Juni 19512über die Arbeitslosenversicherung;
die Ziffern I–III sowie VI des Bundesbeschlusses vom 20. Juni 19753über Massnahmen auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung und des Arbeitsmarktes zur Bekämpfung von Beschäftigungs- und Einkommenseinbrüchen;
4 der Bundesbeschluss vom 19. März 19935über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung.
Die aufgehobenen Bestimmungen gelten weiterhin für Tatsachen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind.