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Art. 101

831.101AHVVFederal Council Ordinance01.11.1947Originalquelle
  1. In das Kassenreglement sind Bestimmungen über das Stimmrecht der Vorstandsmitglieder und allfälliger Ersatzmänner sowie über die Beschlussfähigkeit und die Beschlussfassung aufzunehmen.
  2. 1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, mit Wirkung seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750).

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