Sind die Voraussetzungen für eine Einkommensteilung erfüllt, so haben die beteiligten Ausgleichskassen die folgenden Aufgaben. Sie:
- eröffnen für den Ehegatten ihres Versicherten ein neues individuelles Konto, sofern noch kein solches vorhanden ist;
- teilen die Einkommen des Versicherten während der Kalenderjahre der Ehe hälftig auf;
- tragen die Hälfte der Einkommen des Versicherten im individuellen Konto seines Ehegatten ein;
- stellen der auftraggebenden Ausgleichskasse für die beiden Ehegatten eine Übersicht über ihre individuellen Konten zu, welche über die Einkommensteilung Auskunft gibt.