Verwendet der Käufer oder die Käuferin ein elektronisches Verfahren für die Ausfuhr im Reiseverkehr, so kann von ihm oder ihr im Zeitpunkt des Kaufes eine Sicherheit in der Höhe der entsprechenden Steuer verlangt werden.
Die Sicherheit wird zurückerstattet, wenn der Ausfuhrnachweis innert der vorgeschriebenen Frist erbracht wird.
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