Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
- das Informationssystem;
- die Kategorien der bearbeiteten Personendaten;
- den Katalog der besonders schützenswerten Daten über administrative und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen;
- die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigung;
- die Aufbewahrungsdauer der Daten; und
- die Archivierung und Vernichtung der Daten.