1 commentary
Bei Entsiegelungsersuchen sind die einschlägigen Bestimmungen über Entsiegelung und Verfahrensführung sinngemäss anzuwenden (vgl. Art. 246–248 StPO). Die Gerichte regeln dabei insbesondere Fristen, die Beteiligung der Parteien sowie den Verfahrensablauf (z. B. Ansetzung von Fristen und Behandlung von Eingaben).
“RR.2021.290 Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal Geschäftsnummer: RR.2021.290 Entscheid vom 28. September 2022 Beschwerdekammer Besetzung Bundesstrafrichter Roy Garré, Vorsitz, Daniel Kipfer Fasciati und Patrick Robert-Nicoud, Gerichtsschreiber Stephan Ebneter Parteien Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Direktionsbereich Strafverfolgung, Gesuchsteller gegen 1. A. AG, vertreten durch Rechtsanwalt Pascal Hachem und Rechtsanwältin Martina Athanas, 2. B., vertreten durch Rechtsanwältin Simone Nadelhofer und Rechtsanwalt Adam El-Hakim, Gesuchsgegner Gegenstand Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland Entsiegelung (Art. 9 IRSG i.V.m. Art. 248 StPO) Die Beschwerdekammer hält fest, dass: - das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (nachfolgend «BAZG») mit Gesuch vom 9. Dezember 2021 der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hauptsächlich beantragte, es sei zu ermächtigen, die am 23. November 2021 bei der A. AG an ihrem Sitz in Gewahrsam genommenen und versiegelten Datenträger zu entsiegeln und die enthaltenen Daten zu durchsuchen (act. 1); - das Bundesamt für Justiz (nachfolgend «BJ»), die A. AG und B. mit Gesuchsantworten vom 28. Dezember 2021 und 24. Januar 2022 zum Entsiegelungsgesuch Stellung nahmen (act. 6, 12 und 13); - die Beschwerdekammer mit Zwischenentscheid RR.2021.290 vom 17. Februar 2022 Verfahrensanträge behandelte und der A. AG und B. Fristen ansetzte (act. 14); - B. und die A. AG am 21. März 2022 je eine weitere Eingabe einreichen liessen (act. 19, 20); - das BAZG mit Eingabe vom 29. April 2022 auf die Einreichung einer Gesuchsreplik verzichtete (act. 24); - die Beschwerdekammer das Gesuch des BAZG vom 23.”
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