Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über:
- die Zulässigkeit von Eigengeschäften von Personen, die mit der Vermögensverwaltung betraut sind;
- die Zulässigkeit und Offenlegung von Vermögensvorteilen, die Personen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Vorsorgeeinrichtungen erzielen.