1 commentary
Im im Urteil genannten Fall trat das nach Art. 74 Abs. 1 SVG gebildete Nationale Versicherungsbüro als im Handelsregister eingetragener Verein (B._____) auf; dieses übernahm in diesem Zusammenhang die Deckung der Haftung für ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger im Anwendungsbereich des SVG.
“Die Klägerin und Berufungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) ist die Schwei- zerische Eidgenossenschaft und damit Eigentümerin der Nationalstrassen (Art. 8 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen [NSG, SR 725.11]). Beim Beklag- ten und Berufungsbeklagten (nachfolgend: Beklagter), der als Verein im Handels- register des Kantons Zürich eingetragen ist, handelt es sich um das B._____, welches die Haftung für Schäden deckt, die durch ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz verursacht werden, soweit nach dem Strassenver- kehrsgesetz (SVG) eine Versicherungspflicht besteht (Art. 74 Abs. 2 lit. a und Art. 76b SVG). Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und be- treiben gemeinsam das B._____ (Art. 74 Abs. 1 SVG). Geschäftsführender Versi- cherer des Beklagten ist die C._____ (Art. 76b Abs. 4 lit. a SVG).”
“Die Klägerin und Berufungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) ist die Schwei- zerische Eidgenossenschaft und damit Eigentümerin der Nationalstrassen (Art. 8 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen [NSG, SR 725.11]). Beim Beklag- ten und Berufungsbeklagten (nachfolgend: Beklagter), der als Verein im Handels- register des Kantons Zürich eingetragen ist, handelt es sich um das B._____, welches die Haftung für Schäden deckt, die durch ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz verursacht werden, soweit nach dem Strassenver- kehrsgesetz (SVG) eine Versicherungspflicht besteht (Art. 74 Abs. 2 lit. a und Art. 76b SVG). Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und be- treiben gemeinsam das B._____ (Art. 74 Abs. 1 SVG). Geschäftsführender Versi- cherer des Beklagten ist die C._____ (Art. 76b Abs. 4 lit. a SVG).”
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