wer einen Dienstpflichtigen zu einer solchen Tat verleitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Geht die Aufforderung auf Meuterei oder auf Vorbereitung einer Meuterei, oder wird zur Meuterei oder zur Vorbereitung einer Meuterei verleitet, so ist die Strafe Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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