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Kommentare: Art. 50 | Omnilex
Law
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Art. 50
Art. 49
Art. 51
Art. 50
312.0
StPO
Federal Act
01.01.2011
Originalquelle
Die ersuchende Behörde verlangt Festnahmen mit einem schriftlichen Vorführungsbefehl (Art. 208).
Die ersuchte Behörde führt festgenommene Personen wenn möglich innert 24 Stunden zu.
Gesuche um andere Zwangsmassnahmen werden kurz begründet. In dringenden Fällen kann die Begründung nachgereicht werden.
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StPO · Schweizerische Strafprozessordnung
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