(Art. 447)
Unabhängig davon, ob das neue Opferhilfegesetz vom 23. März 20071(neues OHG) oder die Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten Artikel 305 Absatz 2 Buchstabe b StPO wie folgt geändert:
…
Unabhängig davon, ob das neue OHG oder die StPO zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten Ziffer 9 des Anhangs 1 der StPO gegenstandslos und das neue OHG wird gemäss Ziffer 10 des Anhangs 1 der StPO geändert.
Unabhängig davon, ob das neue OHG oder die StPO zuerst in Kraft tritt, werden mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten die Artikel 84a, 104 Absatz 3 und 118 Absatz 2 von Ziffer 12 des Anhangs 1 der StPO wie folgt geändert:
…
SR 312.5 ↩
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