(Art. 403)
Unabhängig davon, ob das Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 13. Juni 2008 1(neues KHG) oder die Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten die ZPO wie folgt geändert:
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Unabhängig davon, ob das neue KHG 3oder die ZPO zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten Ziffer 19 des Anhangs 1 der ZPO gegenstandslos und das neue KHG wird gemäss Ziffer 20 des Anhangs 1 der ZPO geändert.
Unabhängig davon, ob die Änderung vom 19. Dezember 2008 4des ZGB (Erwachse nenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) oder die ZPO zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleich zei tigem Inkrafttreten die ZPO wie folgt geändert:
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